Eizellspende in Europa
Infografik: Altersgrenzen und Spendeformen
Die gesetzlichen Regelungen zur Eizellspende unterscheiden sich innerhalb Europas zum Teil deutlich – etwa hinsichtlich der Altersgrenzen für Empfängerinnen oder der zulässigen Spendeformen.
Um einen schnellen Überblick zu ermöglichen, haben wir die wichtigsten Orientierungsinformationen in einer Infografik zur Eizellspende in Europa zusammengefasst.

Diese Übersicht zeigt zwei zentrale Faktoren:
- Altersgrenzen der Empfängerinnen
- Spendeform – anonym oder offen
Damit wird ein schneller Überblick über unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen und typische Strukturen in den einzelnen Ländern ermöglicht.
Hinweis zur Altersgrenze
In einigen Ländern – etwa Polen und Spanien – gibt es keine gesetzlich fixierte Altersgrenze für die Eizellspende. Kliniken orientieren sich an medizinischen Kriterien und eigenen Standards.
- Polen: Keine gesetzliche Altersgrenze – in der Praxis geben viele Kliniken an, bis etwa 50 Jahre zu behandeln.
- Spanien: Keine gesetzliche Altersgrenze – Kliniken setzen eigene Grenzen, häufig bis etwa 50 Jahre.
In anderen Ländern – wie Dänemark, Frankreich, den Niederlanden, Österreich und Tschechien – gelten dagegen festgelegte gesetzliche Altersgrenzen oder verbindliche Richtlinien:
- Dänemark: Behandlung mit Eizellspende bis zum 46. Geburtstag der Empfängerin – festgelegt durch die dänische Gesundheitsbehörde (Sundhedsstyrelsen / Danish Health Authority).
- Frankreich: Laut Loi de bioéthique 2021 (Bioethik-Gesetz) ist eine Eizellentnahme bis 43 Jahre, ein Embryotransfer bis 45 Jahre erlaubt. Kliniken wenden diese Grenzen auch bei Eizellspenden an.
- Niederlande: Behandlung bis zum 49. Lebensjahr (laut Richtlinie der niederländischen Fachgesellschaft NVOG, nicht gesetzlich normiert).
- Österreich: Nach dem österreichischem Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG, Novelle 2015) ist eine Eizellspende nur bis zum vollendeten 45. Lebensjahr der Empfängerin zulässig.
- Tschechien: Nach Zákon č. 373/2011 Sb., o specifických zdravotních službách (Gesetz über spezifische Gesundheitsleistungen) ist eine Behandlung bis zum Tag vor dem 49. Geburtstag möglich.
(Alle Angaben ohne Gewähr | Stand: 09/2025)
Länder, in denen Eizellspende verboten ist
In einigen Ländern – darunter Deutschland, Norwegen, Luxemburg, die Schweiz und die Türkei – ist die Eizellspende nach der aktuellen Gesetzeslage nicht zulässig.
(Alle Angaben ohne Gewähr | Stand: 09/2025)

Mehr erfahren über Eizellspende

Hier finden Sie Informationen zur rechtlichen Lage der Eizellspende in Deutschland und zur aktuellen gesellschaftlichen Diskussion.

Hier werden zentrale rechtliche und ethische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Eizellspende erläutert.
Warum eine Infografik zur Eizellspende?
Häufig stellen sich ähnliche Fragen:
- In welchen Ländern ist die Eizellspende erlaubt?
- Welche Altersgrenzen gelten für Empfängerinnen?
- Gibt es anonyme oder offene Spendenmodelle?
Die Infografik bietet hierzu einen kompakten Überblick. Sie basiert auf öffentlich zugänglichen Quellen wie Fachgesellschaften, Gesundheitsbehörden und Fachpublikationen. (Stand: 09/2025).
👉 Hinweis zur Nutzung: Die Infografik kann kostenlos in Artikeln oder auf Webseiten eingebunden werden – bitte mit Quellenangabe und Link zu: www.eizellspendedeutschland.de
Rechtlicher Hinweis:
Die Angaben zu Altersgrenzen und Spendeformen sind als allgemeine Orientierungswerte zu verstehen. Sie können je nach Land, Klinik und individueller Situation abweichen. Da sich gesetzliche Rahmenbedingungen ändern können, sollte die aktuelle Situation im jeweiligen Zielland stets eigenständig überprüft werden.
Alle Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Aufklärung und erfolgen ohne Gewähr (Stand: 09/2025).
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